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Privatisierung von Trinkwassers in Österreich ab sofort verboten
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Eine Privatisierung des österreichischen Trinkwassers ist verboten, das steht ab sofort im Verfassungsrecht.
Der Schutz des Wassers als Allgemeingut ist in Österreich am 02.07.2019 in die Verfassung aufgenommen worden. Dienstag Vormittag wurde dies vom Nationalrat in die österreichische Verfassung geschrieben. Grund dafür war ein Video gewesen, in dem der damalige FPÖ Chef Strache in seinem Ibiza Urlaub darüber philosophierte, das Wasser zu privatisieren.
Die Formulierung im Verfassungsrecht lautet folgendermaßen:
"Die Republik Österreich (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich zur Wasserversorgung als Teil der Daseinsvorsorge und zu ihrer Verantwortung für die Sicherung deren Erbringung und Qualität, insbesondere dazu, das öffentliche Eigentum an der Trinkwasserversorgung und die Verfügungsgewalt darüber im Interesse von Wohl und Gesundheit der Bevölkerung in öffentlicher Hand zu erhalten."
Zudem wurde seitens Friedrich Ofenbauer betont, dass es auch künftig „qualitativ einwandfreies Trinkwasser in ausreichender Verfügbarkeit und zu verträglichen Kosten“ geben müsse.
Passend dazu: In Slowenien ist Trinkwasser ein Menschenrecht und keine Ware
Quelle: vienna