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Förderung von Kinderwunsch
Gute Nachrichten vom
Finanzielle Unterstützung bei Kinderwunschbehandlungen kommen in Hessen nun auch lesbischen Paaren und transsexuellen Paaren zugute.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Paare in Hessen eine finanzielle Unterstützung bei einem unerfüllten Kinderwunsch erhalten. Laut des Sozialministeriums Hessen, greift diese neue Regelung der Landesförderung nun auch für gleichgeschlechtliche Paare, welche krankheitsbedingt kinderlos sind und von denen mindestens eine Person über weibliche Geschlechtsorgane verfügt. Zum Ende des Jahres tritt diese in Kraft.
»In Hessen fördern wir Familien unabhängig von ihrer Konstellation«, so Sozialminister Kai Klose von den Grünen in einer der Mitteilung laut dem Spiegel. »Ungewollte Kinderlosigkeit kann psychisch, aber auch physisch eine große Belastung sein. Mit unserer Förderrichtlinie mildern wir zumindest die finanzielle Belastung.«
Behandlungskosten für den vierten Versuch werden demnach für verschieden geschlechtliche Paare bis maximal 3.300 Euro übernommen. Für gleichgeschlechtliche Paare ist eine Förderung von bis zu 2200 Euro möglich. Das Land Hessen fördert seit 2018 Kinderwunschbehandlungen und hat laut Angaben bisher 800 Fälle genehmigt.
Quelle: Spiegel