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Strenges Lieferkettengesetz
Gute Nachrichten vom
Unternehmen werden jetzt stärker zur Rechenschaft gezogen bei Verstößen gegen das Menschenrecht.
Das neue Lieferkettengesetz ist beschlossene Sache: Die EU-Staaten und Unterhändler des Europaparlaments haben sich vor wenigen Tagen darauf geeinigt. Das Gesetz besagt, dass Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn sie von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren. Zudem müssen große Unternehmen einen Plan erstellen, um ihr Geschäftsmodell an das Pariser Abkommen zum Klimawandel anzupassen. Dies geht aus einer Mitteilung des Europaparlaments hervor. Darin steht auch, dass Unternehmen, welche in ihre Lieferkette Verstöße gegen Menschenrechte aufzeigen, vor europäischen Gerichten zur Rechenschaft gezogen werden können.
Schadenersatz möglich
Bislang hatten Sorgfaltspflichtverletzungen im deutschen Lieferkettengesetz keine ernsthaften Konsequenzen, doch mit diesem Gesetz können Unternehmen, laut Europarechtsprofessor und SPD-Europaabgeordneten René Repasi, zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen und Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
Quelle: Spiegel