Wendung in der Sterbehilfe in Deutschland
Kommentar: Sterbehilfe darf nach neuem Urteil nicht verboten werden

von
Ana Huber
Ana Huber
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Gute Nachrichten vom

Mittwoch den 26.2 wurde die geschäftsmäßige Sterbehilfe vom Bundesverfassungsgericht erlaubt. Dieses Urteil wird seit langem heiß diskutiert und bietet jetzt einen Weg für ein selbstbestimmtes Lebensende.

 

Nach einem neuen Urteil des Bundesverfassungsgerichts darf in Deutschland die geschäftsmäßige Sterbehilfe nicht mehr verboten werden. Dieses Urteil ist ein guter Schritt für mehr Selbstbestimmung, denn jeder Mensch sollte selber entscheiden, wann und wie er sterben möchte. 

Die Richter des Bundesverfassungsgerichts stellten klar, dass mit dem Recht auf selbstbestimmtes Sterben, auch die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen, gegeben sein muss. Der entsprechende Paragraf 217 im Strafgesetzbuch verstößt damit gegen das Grundrecht und ist mit dem neuen Urteil nichtig. Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben schließt somit jetzt auch die Freiheit ein, Angebote der aktiven Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen. So wurde es von Andreas Voßkuhle, dem Präsident des Bundesverfassungsgerichts, in der Urteilsverkündigung gesagt. 

Sterbehilfe für jeden, der will 

Das schließt nach Voßkuhle auch jene ein, die nicht von einer unheilbaren Krankheit betroffen sind. Dies müsse rechtlich auch möglich sein. Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben bestehe in jeder Lebensphase eines Menschen. 

Einen Anspruch auf Sterbehilfe gibt es allerdings nicht. Das heißt, dass ein Arzt keine Sterbehilfe leisten muss, wenn es gegen seine Überzeugung ist. Der Gesetzgeber könne Suizidprävention betreiben und palliativmedizinische Angebote. Hier gebe es, laut Voßkuhle ein breites Spektrum an Möglichkeiten Suizidhilfe zu regulieren. 

Unter welchen Bedingungen sollte das möglich sein?

Es darf nicht zum Normalfall werden, dass Depressive oder Pflegebedürftige ihr Leben beenden wollen. Viele Kranke denken, dass sie ihren Angehörigen eine Last sind und könnten sich deswegen dafür entscheiden. Bisher sind jedoch die, die es unbedingt wollten, in die Schweiz ausgewichen. 

Bevor es zur Sterbehilfe kommt, sollte jeder, der diesen Schritt gehen möchte, eine professionelle Beratung erhalten. So können mögliche Kurzschlussreaktionen ausgeschlossen werden. Allgemein soll und kann der Prozess sowieso nicht innerhalb von wenigen Stunden vollzogen werden, sondern in einigen Wochen. 

Für wirklich kranke Menschen ist das aus meiner Sicht ein wichtiger Schritt zu mehr Selbstbestimmung.

Quelle: Süddeutsche 

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