Bundesumweltministerium
Neue Gesetze für weniger Müll und mehr Recycling

von
Ana Huber
Ana Huber
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Gute Nachrichten aus Berlin (Deutschland) vom

Bundesumweltministerin Svenja Schulze stellt neue Gesetze vor, um den Müll zu reduzieren, das Recycling zu stärken, die Vernichtung von nicht verkauften Waren zu unterbinden und Hersteller von Plastik in die Verantwortung ziehen. 

Die Kosten von Reinigung in öffentlichen Parks und auf Plätzen wurden bisher von der Allgemeinheit getragen. Das und noch viel mehr soll sich mit den neuen Gesetzen von Bundesumweltministerin Svenja Schulze künftig in Deutschland ändern. Verkäufer und Hersteller von Einweg-Produkten müssen sich bald an den Kosten für die Reinigung beteiligen. Diese Maßnahme ist ein wichtiger erster Schritt in Richtung Müllreduzierung und Umweltschutz. Insgesamt gibt es drei zentrale Maßnahmen des Umweltministeriums, die mehr Verantwortung für den Bund, aber auch für Hersteller und Verkäufer bestimmter Einweg Produkte bedeuten. 

"Wir wollen eine saubere Umwelt, in der weder Müll und noch giftige Kippen rumliegen“, so Svenja Schulze in einer Pressemitteilung des Bundes.

"Die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes legt die Grundlagen für wichtige Fortschritte auf dem Weg hin zu weniger Abfall und mehr Recycling. Mit drei zentralen Maßnahmen nehmen wir den Bund, aber auch Hersteller und Händler stärker als bisher in die Verantwortung: Recycelte Produkte bekommen Vorrang in der öffentlichen Beschaffung. Mit der neuen ‚Obhutspflicht‘ hat der Staat in Zukunft erstmals rechtliche Handhabe gegen die Vernichtung von Neuware oder Retouren. Wer Einwegprodukte, wie To-Go-Becher oder Zigarettenkippen in Verkehr bringt, muss sich an den Reinigungskosten von Parks und Straßen beteiligen", erklärt sie weiter.

Umgang mit nicht verkauften Waren

Auch das Recycling soll im Rahmen der neuen Gesetze gestärkt werden. Künftig werden in den vom Bund geführten Unternehmen Produkte, die aus recycelten Materialien bestehen, bevorzugt. Auch beim Einkauf sollten künftig Produkte bevorzugt werden, die rohstoffschonend, abfallarm, reparierbar, schadstoffarm und recyclingfähig sind. 

Vernichtung von neuen Waren sowie von Retouren ist ab jetzt mit der sogenannten Obhutspflicht Sache des Bundes. Mit dieser Regelung ist Deutschland in der europäischen Union Vorreiter. Bisher handhaben viele Händler das eher intransparent. Künftig muss genau dokumentiert werden und nachvollziehbar sein, wie mit den nicht verkauften Waren umgegangen wird. Infrage kommt das Spenden oder günstiger verkaufen dieser Produkte. 

Quelle: bmu

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