Menschen mit Behinderung dürfen erstmals wählen
Bild: CCO Lizenz/pixabay/geralt

Wahlrecht Deutschland
Menschen mit Behinderung dürfen erstmals wählen

von
Ana Huber
Ana Huber
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Gute Nachrichten aus Berlin (Deutschland) vom

Aufgrund des langen Engagements der Lebenshilfe e. V. dürfen mehrere tausend behinderte Menschen in Deutschland jetzt erstmalig an der Bundestagswahl teilnehmen.

Bei der Bundestagswahl 2021 dürfen zum ersten Mal etwa 85.000 Menschen mit Behinderung wählen. Dafür hatte sich der Verein Lebenshilfe e. V. jahrelang eingesetzt. Die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und zeitgleich SPD-Politikerin Ulla Schmidt rief nun alle neuen Wahlberechtigten dazu auf, die Informations- und Assistenzmöglichkeiten zu nutzen und an der Wahl teilzunehmen.

 

Hilfe bei der Stimmgabe ist erlaubt

Im Jahr 2019 wurde der Ausschluss vom Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen, die eine rechtliche Betreuung erhalten, durch ein Urteil vom Bundesverfassungsgericht gekippt. Laut Ulla Schmidt sei dies ein großer Erfolg für die Lebenshilfe und die Betroffenen. In das Bundeswahlgesetz wurde nun ein neuer Abschnitt aufgenommen, in dem es heißt, dass Wähler das Recht auf Unterstützung von anderen Menschen hinsichtlich der Wahl erhalten dürfen. Das gilt u.a. für Menschen, die nicht lesen können oder anderweitig an der Stimmabgabe gehindert sind. Auf der Website der Lebenshilfe können alle Menschen mit Behinderung Hinweise und Hilfe finden, die in leichter Sprache formuliert ist. Auch Informationen der Parteien in Bezug auf behinderten-politische Fragen sind dort aufgelistet.

 

Quelle: mdr

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