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Krankenkassenbeiträge werden ab 2019 wieder zur Hälfte vom Arbeitgeber übernommen

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Gute Nachrichten vom

Ab 1. Januar 2019 wird der Krankenkassenbeitrag wieder zur Hälfte vom Arbeitgeber übernommen. Dabei spielt es keine Rolle mehr wie hoch der Beitragssatz der jeweiligen Krankenkasse ist.

Dieses hat der Bundestag im GKV - Versichertenentlastungsgesetz festgelegt. Durch die positive wirtschaftliche Entwicklung haben die Krankenkassen Reserven aufgebaut die nun zugunsten der Mitglieder aufgebraucht werden sollen. Gleiches gilt für Rentner und Rentenkassen. Auch hier werden die Krankenkassenbeiträge ab Januar 2019 wieder hälftig geteilt.

Zusatzbeitrag seit 2005 vom Arbeitnehmer getragen

Mit diesem Beschluss kehrt der Bundestag zurück zu den Wurzeln. Bereits im Jahre 1951 wurde festgelegt dass der Beitrag zur Krankenkasse komplett paritätisch - also zur Hälfte vom Arbeitnehmer und zur Hälfte vom Arbeitgeber - gezahlt wird. Im Jahr 2005 wurde der zu teilende Beitragssatz auf allgemein 14,6 Prozent für alle Krankenkassen festgelegt. Was darüber lag, galt als Zusatzbeitrag und musste seitdem vom Arbeitnehmer allein getragen werden.

Geringerer Mindestbeitrag für Selbständige

Zudem bedeuten die neuen Regelungen eine Entlastung für gering verdienende Freiberufler. Selbständige die bis zu 1.142 Euro im Monat verdienen und freiwillig über eine gesetzliche Krankenversicherung abgesichert sind, zahlen ab 2019 weniger. Der Mindestbeitrag wurde auf 171 Euro pro Monat festgelegt. Derzeit ist der Mindestbeitrag doppelt so hoch. Damit soll es für Selbständige attraktiver werden sich in den gesetzlichen Krankenkassen zu versichern. Bisher zogen es viele Freiberufler vor sich privat zu versichern, da die Beiträge anfangs viel geringer ausfielen als bei den gesetzlichen Krankenkassen. 

Quelle: Bundesregierung

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