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Kinder dürfen auch den Namen der Mutter annehmen
Gute Nachrichten aus Rom (Italien) vom
Ein Kind hatte in Italien bisher automatisch den Nachnamen des Vaters bekommen, das wurde nun durch das europäische Verfassungsgericht in Rom geändert.
Bei der Geburt bekamen italienische Kinder bis jetzt immer den Namen des Vaters, wenn dieser das Kind anerkannte. Der Name der Mutter konnte nur durch gemeinsame Beantragung als hinterer Teil eines Doppelnamens gegeben werden.
Gleichberechtigung
Das allerdings wurde jetzt durch das Verfassungsgericht in Rom kürzlich rechtskräftig geändert. Denn es sei laut des Gerichts eine Verletzung der europäischen Menschenrechtskonvention. Die Richter urteilten, dass Eltern künftig frei entscheiden können, ob sie ihren Kindern den Nachnamen der Mutter, des Vaters oder einen Doppelnamen geben wollen. Im Gesetzesentwurf steht, dass das Kind künftig automatisch einen Doppelnamen bekommt, wenn nicht ausdrücklich ein Nachname festgelegt wird. Die Befürworter dieses Urteils feiern die Gesetzesänderung als „historisch“ und als einen weiteren Schritt für die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau.
Quelle: faz