Mehrwegpflicht nun auch für Straßenbetriebe
Bild: CCO Lizenz/pixabay/Jasmin_Sessler

Neues Bundestagsgesetz für Müllreduzierung
Mehrwegpflicht nun auch für Straßenbetriebe

von
Ana Huber
Ana Huber
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Gute Nachrichten vom

Der Bundestag hat kürzlich ein neues Gesetz verabschiedet, das eine Erweiterung der Pfandpflicht vorsieht. Gastronomen müssen Kunden künftig beim Straßenverkehr Mehrwegverpackungen mit Pfand anbieten.

Betriebe wie Imbisse, Cafes und Restaurants müssen den Kunden ab dem Jahr 2023 verpflichtend eine alternative Verpackung anbieten, die mehrfach nutzbar ist. Die einzige Ausnahme gilt für kleine Gastronomie Betriebe mit weniger als 80 Quadratmeter,  bis zu fünf Angestellte haben.

 

Zudem wird auch die Pfandpflicht für Getränkedosen und Einwegplastikflaschen eingeführt. Bisher waren immer noch einige Getränke, wie zum Beispiel Fruchtsäfte ohne Pfand. Diese Erweiterung soll bereits ab dem kommenden Jahr gelten. Lediglich für Milch und Milchprodukte gilt eine Übergangsfrist bis 2024. Außerdem wird für die Produktion der PET Flaschen ein Mindestpflichtanteil für recycelten Kunststoff eingeführt. 

 

"Mit mehr Mehrwegverpackungen werden wir die Verpackungsflut vor allem im To-Go-Bereich wirksam eindämmen", so Umweltministerin Svenja Schulze von der SPD gegenüber der Tagesschau.

 

 

Durch die neuen Gesetze soll der Verpackung-Abfall, der vor allem durch To-Go-Produkte entsteht, minimiert werden. Dieser verursache laut dem Verband kommunaler Unternehmen, der die Stadtreinigungsbetriebe vertritt, Kosten von rund 700 Millionen Euro pro Jahr.

 

Quelle: Tagesschau

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