Verbot von Einweg-Plastik-Produkten
Bild: CCO Lizenz/pixabay/Jasmin_Sessler

EU-Gesetz in Kraft
Verbot von Einweg-Plastik-Produkten

von
Ana Huber
Ana Huber
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Gute Nachrichten vom

In Deutschland werden alle Wegwerf-Kunststoff-Artikel, für die es bereits eine umweltfreundliche Alternative gibt, verboten. Das Verbot gilt für ganz Europa. 

 

Von der neuen Verordnung betroffen sind alle Wegwerf-Produkte aus Plastik wie Einmalbesteck und -teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäbe aus Plastik. Die To-Go-Lebensmittelbehälter und die Getränkebecher aus Styropor sind ebenfalls verboten. Damit soll die Umwelt vor der Verhüllung bewahrt und die Meere geschützt werden. Diese Produkte sind laut der EU-Kommission diejenigen, die an den Stränden Europas am häufigsten gefunden werden. Außerdem sollen sie etwa zehn bis zwanzig Prozent des Mülls auf Straßen und öffentlichen Plätzen ausmachen. 

 

"Viele Einwegprodukte aus Kunststoff sind überflüssig und kein nachhaltiger Umgang mit Ressourcen. Dazu kommt: Viel zu oft enden Kunststoffe in der Umwelt oder den Meeren. Es ist gut, dass wir uns in Europa auf ein gemeinsames Vorgehen gegen überflüssiges Einweg-Plastik geeinigt haben. Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss gehen wir einen wichtigen nationalen Umsetzungsschritt im Kampf gegen die Plastikflut. Ich bin mir sicher: Dieses Verbot wird schon bald zu besseren, innovativen und umweltfreundlichen Produkten und Lösungen führen. Vor allem Mehrweg ist aus Umweltsicht das Mittel der Wahl. Denn wir müssen weg kommen von der Wegwerfkultur", so Bundesumweltministerin Svenja Schulze auf der Website der BMU.

 

Die meisten Einmal-Plastik-Produkte können durch umweltfreundliche Alternativen ersetzt werden. Diese Alternativen sind oft aus Glas, Metall oder Mehrweg-Plastik und finden immer mehr Verbreitung. 

 

Quelle: BMU

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